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Für jede Anwendung entwickeln wir eine maßgeschneiderte Lösung :

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Allgemein

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen uns und dem Käufer.

2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Wir erkennen abweichende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

II. Angebote

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Für Umfang und Inhalt der vertraglichen Leistungen ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Beanstandungen unserer Bestätigungsschreiben sind innerhalb von 3 Werktagen schriftlich geltend zu machen. Bei offensichtlichen Schreib- oder Rechenfehlern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Kostenvoranschläge, Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfe, Modelle, Muster, usw. bleiben unser Eigentum und sind ohne Aufforderung kostenlos an uns zurückzugeben, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Der Käufer haftet für ihren Verlust und ihre Beschädigung. Auf unser Verlangen sind diese Gegenstände jederzeit herauszugeben. Dem Käufer steht an diesen Gegenständen kein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Gegenstände sind sicher aufzubewahren und dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden.

III. Preise

1. Der Käufer hat den vereinbarten Preis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu bezahlen. Alle von uns genannten Preise verstehen sich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ab Werk exklusive Transport, Transportversicherung und Verpackung.

2. Die in Rechnung gestellten Preise für alle gelieferten Waren sind unsere am Tag der Auftragsbestätigung geltenden Listenpreise.

3. Die Verpackung wird gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

2. Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsganges weiterveräußern; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Wir behalten uns vor, die Ermächtigung zur Weiterveräußerung der Ware zu widerrufen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers eintritt, die zu schwerwiegenden Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Käufers Anlass gibt. Verletzt der Käufer die in Abs. 1 geregelte Verpflichtung oder gerät er in Zahlungsverzug, sind wir außerdem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen.

3. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch wirksam, wenn die Ware verarbeitet, vermischt oder verbunden wird; er erstreckt sich anteilsmäßig auf das durch die Verarbeitung oder Vermischung neu entstandene Produkt.

4. Etwaige Kosten von Interventionen und daraus entstehenden Rechtsstreitigkeiten trägt der Käufer.

V. Zahlungsbedingungen

1. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für Teillieferungen können wir Teilrechnungen ausstellen.

2. Schecks und Wechsel werden lediglich erfüllungshalber angenommen, Wechsel vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit. Diskontspesen, Zinsen sowie alle Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers.

3. Die Überschreitung des Zahlungsziels bedingt Mahn- und Inkassospesen sowie 12% p.a. Verzugszinsen. Des weiteren sind wir berechtigt, für ausstehende Lieferungen nach unserer Wahl entweder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern.

 4. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher, von uns nicht schriftlich anerkannter Gegenansprüche des Käufers ist nicht statthaft. Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen.

5. Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ein oder wird uns eine vorher eingetretene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse nach Vertragsschluss bekannt, die zu schwerwiegenden Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Käufers Anlass gibt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern. Leistet der Käufer diesem Verlangen nicht Folge, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

VI. Lieferfrist – Versand

1. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Ist ausnahmsweise eine verbindliche Lieferfrist vereinbart worden, beginnt sie mit dem Tag der Auftragsbestätigung, sofern alle Einzelheiten des Vertrags geklärt sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf versandt ist. Teillieferungen behalten wir uns vor, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.

2. Werden wir durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert, verlängert sich der Liefertermin ohne weiteres um die Dauer der Einwirkung der höheren Gewalt zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

3. Ist die Überschreitung einer angemessenen Lieferfrist von uns zu vertreten, kommen wir erst in Verzug, wenn der Käufer uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von wenigstens zwei Wochen gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist.

4. Nimmt der Käufer versandfertig gemeldete Ware nicht rechtzeitig ab, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern und Zahlung des Kaufpreises zu verlangen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Erfüllung des Vertrags abzulehnen und Schadenersatz statt der Leistung zu fordern.

5. Rahmen- und Abrufaufträge sind innerhalb der festgelegten Zeiträume bzw. zu den vereinbarten Terminen abzunehmen.

6. Wir liefern und leisten ab Werk. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers versandt, so trägt der Käufer Kosten und Gefahr.

7. Falls der Käufer nicht eine gegenteilige Weisung erteilt hat, bestimmen wir das Transportmittel und den Transportweg, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste oder billigste Möglichkeit gewählt wird.

VII. Mängel – Schadenersatz – Rücktritt

1. Die Ware ist gemäß § 377 HGB unverzüglich nach Ablieferung vom Käufer zu untersuchen und ein Mangel ist uns unverzüglich, spätestens jedoch nach zwei Wochen anzuzeigen.

2. Wegen eines unerheblichen Mangels der Ware kann der Käufer keine Rechte geltend machen. Bei Mängeln, die nicht unerheblich sind, beschränken sich die Rechte des Käufers auf den Anspruch auf Nachbesserung oder den Austausch des beanstandeten Teiles, sofern dasselbe porto- oder frachtfrei an uns eingesandt wird. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

3. Alle Gewährleistungsansprüche des Abnehmers gemäß § 932 ABGB verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware.

4. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn und für sonstige Vermögensschäden der Kunden.

5. Der Haftungsausschluss gem. Abs.4 gilt nicht im Falle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Handelns.

6. Dem Käufer steht das gesetzliche Rücktrittsrecht wegen einer nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung nicht zu, wenn wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.

VIII. Erfüllungsort – Gerichtsstand – Anzuwendendes Recht

1. Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz unseres Unternehmens.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vorbereitung und Durchführung von Verträgen einschließlich der Klagen aus Schecks und Wechseln ist das für den Sitz unseres Unternehmens zuständige Gericht.

4. Es gelten zunächst diese Geschäftsbedingungen; darüber hinaus gilt österreichisches Recht. Das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt.